Vom 1. September 2008 bis zum 31. Dezember 2016 waren Hundehaltende durch die Tierschutzverordnung zum Besuch eines Kurses mit Sachkundenachweis (SKN) verpflichtet.
Aufgrund eines Parlamentsbeschlusses wurde das nationale Kursobligatorium per 1. Januar 2017 aufgehoben. Der Bundesrat empfiehlt insbesondere Personen, die erstmals einen Hund halten wollen, den freiwilligen Besuch eines Kurses, damit sie lernen, ihren Hund rücksichtsvoll zu führen.
Die Lebensschule-Mensch-Hund führt die beiden Kurse nach wie vor durch, wenn auch in anderer Form. Waren wir vorher an den Kursinhalt gebunden, haben wir, aufgrund der veränderten Gesetzeslage und dem reichen Erfahrungsschatz aus 8 Jahren, die Lerninhalte ergänzt und erweitert.
Die beiden Kurse heissen neu
Für Ersthundehalter:
Für jene, welche den SKN-Praxiskurs besuchen möchten:
Die Kursdaten zu den beiden Kursen finden Sie in den entsprechenden Kursbeschreibungen.